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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen der Uhlmanns Immobilienverwaltung Harald Uhlmann (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") im Bereich Immobilienmanagement und Facility Management.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§2 Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Immobilienmanagement und Facility Management, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    • Verwaltung von Immobilien,

    • Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten,

    • Reinigung und Pflege von Immobilien und Außenanlagen,

    • Sicherheitsdienstleistungen,

    • Vermietungsmanagement.

  2. Die Art und der Umfang der zu erbringenden Leistungen werden im jeweiligen Vertrag oder Angebot schriftlich festgelegt.

§3 Vertragsschluss und Vertragsdauer

  1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses schriftlich annimmt oder wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt.

  2. Die Vertragsdauer ergibt sich aus den individuellen Vereinbarungen. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im Vertrag oder Angebot festgelegt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  2. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.

  3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§5 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Zugang zu den betreffenden Immobilien und Einrichtungen zu gewähren, soweit dies zur Durchführung der Leistungen erforderlich ist.

  3. Veränderungen an den Immobilien, die die Leistungserbringung beeinträchtigen könnten, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

§6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.

  3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.

§7 Vertragsänderungen und Kündigung

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

  2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und diese Verletzung auch nach schriftlicher Abmahnung nicht behebt.

§8 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.

  2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

  3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

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